19 Mio. Dollar „Das sind Peanuts“: DWS kommt mit geringer Strafe für Greenwashing davon
Die US-Börsenaufsicht hat eine Strafe von 19 Mio. Dollar gegen die Deutsche-Bank-Tochter DWS wegen Greenwashing verhängt. Verbraucherschützer kritisieren die Geldbuße als „Peanuts“. Anwälte bringen sich in Stellung
Die Deutschbanker in Frankfurt haben sie gefürchtet, doch am Ende fällt die Strafe verkraftbar aus: 19 Mio. Dollar muss die deutsche Fondsgesellschaft DWS in den USA wegen sogenanntem Greenwashing zahlen. Die US-Börsenaufsicht SEC verhängte die Geldbuße am Montag gegen die Deutsche-Bank-Tochter, weil sie DWS Fonds als nachhaltiger beworben hatte als diese tatsächlich waren. Verbraucherschützer kritisieren die Strafe als zu gering und fatales Zeichen für Anleger.
Bei dem Verfahren ging es um zwei Ermittlungsfälle, die die DWS nun beide durch die Zahlung einer Gesamtsumme von 25 Mio. Dollar (23,64 Mio. Euro) abräumen kann. Neben der Strafe in Höhe von 19 Mio. Dollar wegen Greenwashing kommen noch weitere 6 Mio. Dollar wegen zu laxer Geldwäschekontrollen hinzu.
Nach den Ermittlungen der SEC machte die DWS „wesentlich irreführende Aussagen über ihre Kontrollen zur Einbeziehung von ESG-Faktoren in die Forschung und Anlageempfehlungen für ESG-integrierte Produkte, einschließlich bestimmter aktiv verwalteter Investmentfonds und separat verwalteter Konten“. Damit bestätigt sie Vorwürfe, die die ehemalige DWS-Mitarbeiterin Desiree Fixler gegenüber ihrer einstigen Arbeitgeberin erhoben hatte.
Laut US-Börsenaufsicht vermarktete sich die DWS selbst als führendes Unternehmen im Bereich ESG, das spezifische Richtlinien für nachhaltige ESG-Kriterien in seinen Anlagen befolgt. Von August 2018 bis Ende 2021 habe die DWS jedoch gewisse ESG-Vorschriften in ihrer globalen Nachhaltigkeitsrichtlinie nicht so angemessen umgesetzt, wie sie Kunden und Investoren glauben gemacht hatte. „In diesem Fall hat die DWS damit geworben, dass ESG in ihrer ,DNA' liegt, aber wie die SEC-Anordnung feststellt, haben die Investmentexperten die ESG-Anlageprozesse nicht befolgt, die sie vermarktet haben“, so Sanjay Wadhwa, der bei der SEC unter anderm die Task Force Klima und ESG leitet.
Verbraucherschützer: Strafe ist zu gering
Bei der DWS hatten die Greenwashing-Ermittlungen in den USA lange Zeit für Unruhe gesorgt. Sie kosteten ihren damaligen Chef Asoka Wöhrmann sogar den Job.
Verbraucherschützer halten die nun festgesetzte Strafe für zu gering. Sie liegt mit 19 Mio. Dollar zwar deutlich höher als etwa die 4 Mio. Dollar, die Goldman Sachs kürzlich zahlen musste. Gemessen am DWS-Gewinn (2022: 599 Mio. Euro) macht die Strafsumme gut drei Prozent aus und 1,3 Prozent des Deutsche Bank-Gewinns (2022: 1,4 Mrd. Euro). Die DWS wollte die Höhe der Geldbuße auf Capital-Nachfrage nicht kommentieren.
„Für den Deutsche Bank-Konzern sind 19 Mio. Dollar Peanuts“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Capital. Irreführende Werbung mit Nachhaltigkeitseigenschaften dürfe kein Kavaliersdelikt sein, sondern müsse für die Unternehmen mit empfindlichen Straf- und Schadenersatzzahlungen einhergehen. Der Verein hatte die DWS wegen irreführender Werbung verklagt, woraufhin die DWS eine Unterlassungserklärung gegen Greenwashing abgab. Damals ging es um den Fonds DWS Invest ESG Climate Tech.
Der Verein Finanzwende spricht von einem wichtigen Signal, das von der Strafe ausgehe. „Spätestens jetzt dürfte klar sein, dass bei der DWS nicht nur handwerkliche Fehler gemacht wurden“, so Daniel Mittler, Geschäftsführer von Finanzwende, zu Capital. Jetzt sei die deutsche Justiz am Zug, die den Fall vollständig aufklären müsse. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe wegen des Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die DWS. „Vieles deutet darauf hin, dass es in dem Unternehmen ein Greenwashing-System gab mit einem Vergütungssystem, dass Anreize dafür setzte, möglichst viele Fonds als ,grün' zu bezeichnen, selbst wenn sie es gar nicht waren“, so Mittler.
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DWS: „keine betrügerische Absicht“
Bei der DWS hofft man, mit der Strafzahlung an die SEC das Thema in näherer Zukunft abzuhaken, auch was die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Deutschland angeht. Die ESG-Anordnung der SEC mache deutlich, „dass es keine betrügerische Absicht gab und dass die festgestellten Schwachstellen sich auf Prozesse und Vorgehensweisen beziehen, zu deren Verbesserung die Gesellschaft bereits Maßnahmen ergriffen hat“, so eine DWS-Sprecherin zu Capital. „Wie glauben daher, dass der Abschluss der Untersuchungen der SEC ein wichtiger erster Schritt ist, um die Angelegenheit insgesamt hinter uns lassen zu können.“ Genauere Angaben zu Konsequenzen bei betroffenen Fondsprodukten machte sie nicht.
Anlegerinnen und Anleger, die bei der DWS in Fonds investiert haben, können ihr Geld unter Umständen zurückfordern. „Wer insbesondere aufgrund von beworbenen Nachhaltigkeitseigenschaften Geld in Fonds der DWS angelegt hat, kann Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz prüfen“, so Verbraucherexperte Nauhauser. Kanzleien wie die von Claus Goldenstein bringen sich daher schon jetzt in Stellung. „Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern“, so Anwalt Goldenstein. Dadurch könne der DWS ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen als durch die Strafzahlung der US-Börsenaufsicht.
Ob und wie viele Kunden bereits Rückforderungen gestellt haben und um welche Erstattungssumme es sich handelt, wollte die DWS nicht sagen. „Bitte haben Sie Verständnis dass wir uns zu Kundenbeziehungen nicht äußern“, sagte die Sprecherin. Die SEC habe keinerlei falsche Angaben in Bezug auf die Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in Fondsprospekten der DWS festgestellt, so die Unternehmenssprecherin. „Wir haben auch stets gesagt, dass wir zu unseren Finanzveröffentlichungen und den Prospekten unserer Fonds stehen.“
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Author: Jessica Garcia
Last Updated: 1704017042
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